Aktualisiert am 02.04.2021
RÜCKKEHR ZUM NOTBETRIEB
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens kehren die Kindertageseinrichtungen wieder zurück in den Notbetrieb, mit Wirkung zum 08.04.2021.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung nutzen Sie bitte ausschließlich das dafür vorgesehen Formular.
Bitte achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit.
Beim Ausfüllen des Formulars beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn
und zugleich
Bitte begründen Sie zunächst kurz unter "Anspruchskriterium 1" Ihren dringenden Bedarf, zusätzlich kreuzen Sie unter "Anspruchskriterium 2" das Zutreffende an.
ELTERNSCHREIBEN
FORMULARE