Aktualisiert am 02.04.2021

RÜCKKEHR ZUM NOTBETRIEB

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens kehren die Kindertageseinrichtungen wieder zurück in den Notbetrieb, mit Wirkung zum 08.04.2021. 


Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung nutzen Sie bitte ausschließlich das dafür vorgesehen Formular.

Bitte achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit.

 

Beim Ausfüllen des Formulars beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Die Notbetreuung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein außerordentlich dringlicher Betreuungsbedarf besteht (Anspruchskriterium 1)

           und zugleich

  • eines der Anspruchskriterien 2 zutrifft.

Bitte begründen Sie zunächst kurz unter "Anspruchskriterium 1" Ihren dringenden Bedarf, zusätzlich kreuzen Sie unter "Anspruchskriterium 2" das Zutreffende an.


ELTERNSCHREIBEN

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Elterninformationen zum Notbetrieb ab dem 08.04.2021
Stand 01.04.2021
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Ergänzende Informationen zur Elterninformation vom 29.03.2021
Stand 31.03.2021
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Elterninformationen zum Betreuungsbetrieb ab dem 29.03.2021
Stand 29.03.2021
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Liste systemrelevanter Berufe
Stand 01.04.2021
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FORMULARE

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Anmeldeformular zur Notbetreuung
Stand 01.04.2021
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Eigenerklärung für Personensorgeberechtigte von Kita-Kindern
Stand 31.03.2021
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